Die Buchautorin Stephanie Bart hat vor ein paar Monaten von der GG/BO erfahren und sich dazu entschieden, den GG/BO-Sprecher der JVA U-feld, David Hahn, zu unterstützen. Da es nicht so einfach ist, Bücher in Haftanstalten reinzuschicken, wollte sie ihr Buch “Deutsche Meister” der Gefängnisbibliothek spenden und so David Hahn und den anderen Inhaftierten der JVA U-feld zugänglich zu machen. Daraufhin ist ein behördlicher Kleinkrieg entstanden, den sie auf ihrem Blog dokumentiert hat und den wir nun wiedergeben möchten. Das Beispiel von Stephanie Bart zeigt, wie eine gesellschaftliche Solidarisierung über die Knastmauern hinweg aussehen kann. Und die Reaktion des Apparats zeigt, wie Knastbürokratie funktioniert und lässt darauf schließen, wie sehr sich die Funktionäre des deutschen gefängnis-industriellen Komplexes vor der Gefangenengewerkschaft fürchten. Einen großen Dank noch einmal an Stephanie Bart!
Draußen und Drinnen Nr. 1
Unter der Überschrift »Draußen und Drinnen« dokumentiere ich hier einen Ausschnitt aus meiner Recherchepraxis: #GetTheVibes
Da sich mein aktueller Roman zu großen Teilen im Gefängnis zuträgt, unterstütze ich die Gefangenengewerkschaft. Zu diesem Zweck spende ich ein Exemplar von »Deutscher Meister« an die Gefängnis-Bibliothek der JVA Untermaßfeld, in das ich folgende Widmung geschrieben habe:
»Dieses Buch widme ich den Gefangenen der JVA Untermaßfeld. Ich unterstütze ihren Kampf um die Durchsetzung ihrer Rechte: 1. sich gewerkschaftlich zu organisieren, 2. auf den gesetzlichen Mindestlohn. Ich fordere alle, die der Gefangenengewerkschaft noch nicht beigetreten sind, dazu auf, gründlich über einen Beitritt nachzudenken und grüße den Sprecher: David Hahn, der Kampf geht weiter,
herzlich, Stephanie Bart«
Die JVA reagiert (bisher) auf David Hahns gewerkschaftliches Engagement mit behindernden Maßnahmen, und zwar aus guten Gründen: Mit der Einführung des gesetzlichen Mindestlohns und von Rentenansprüchen wird das Geschäftsmodell der gesamten Gefängnis-Industrie zusammenbrechen wie ein Kartenhaus. Dieses Geschäftsmodell fußt auf symbolischen »Löhnen«, und in ihm agieren die Vollzugsanstalten als Verkäufer der Arbeitskraft »ihrer« Gefangenen, deshalb wollen sie keine Gewerkschaften haben. (Details hierzu auf gbbo.de und Jena-Soli)
Die Anstalt ist also einerseits bestrebt, Werbung für die Gewerkschaft unterbinden, hat aber andererseits von einer Widmung in einem Buch in der Bibliothek nicht viel oder eher gar nichts zu befürchten. #GetTheVibes: Wie wird sie entscheiden, wie verfahren?
1) Sie wird das Buch umgehend in die Bibliothek einstellen.
2) Sie wird die Widmung schwärzen, was etwa drei bis vier Wochen dauert, und dann das Buch in die Bibliothek einstellen.
3) Sie wird das Buch nicht in die Bibliothek einstellen, sondern, entsprechend des Eigentumsvorbehalts, einen Grund ersinnen, warum es nicht in der Bibliothek stehen darf, und es mit Angabe dieses Grundes an mich zurückschicken.
4) Sie wird den Vorgang nicht bearbeiten. Das Buch wird in einem anonymen Anstaltsschreibtisch beerdigt werden.
Nicht ohne meinen Eigntumsvorbehalt:
»Dieses Buch bleibt Eigentum der Absenderin bis es in die Bibliothek der JVA Untermaßfeld zur freien Verfügung für die Gefangenen eingestellt ist. Bei Nichteinstellung ist es der Absenderin unter Mitteilung des Grundes zurückzusenden.«
Gleichzeitig schicke ich einen Brief an David Hahn, in dem ich ihn darum bitte, uns mittzuteilen, ob und wann und wie das Exemplar den Gefangenen in der Bibliothek zugänglich gemacht wird. Dazu muss man wissen, dass Gefangenenpost, mit Ausnahme der Verteidigerpost, zensiert wird. (Es ist übrigens, vor allem wenn mans wie ich nicht gewöhnt ist, ein riesengroßer Scheißdreck, ich wiederhole: ein riesengroßer Scheißdreck, mit Zensur im Kopf zu schreiben.) Also, mal sehen, was wo in welchem Zustand ankommt, gute Reise:
Draußen und Drinnen Nr. 2
David Hahn hat geschrieben:
»Ich kann Dir sagen, dass [das Buch] hier eingegangen ist, aber Herr Filler, der für die Bücherei zuständig ist, händigt mir das Buch einfach nicht aus.«
Es ist also vorläufig die 4) geworden.
Herr Filler, den ich telefonisch zu erreichen versucht habe, ist »heute nicht im Hause«. Ich werds weiter versuchen. Stay tuned!
Draußen und Drinnen Nr. 3
Heute habe ich Herrn Filler von der Bibliothek erreicht. Ich habe ihm gesagt, David Hahn habe geschrieben, das Buch liege auf seinem Schreibtisch und er rücke es nicht raus.
Nein, sagt Herr Filler, er hat das Buch nicht. Was der David da so gesagt hat stimmt nicht, er, Filler, weiß nicht, wo das Buch ist, er hat es an die Anstaltsleitung gegeben. Warum hat er es an die Anstaltsleitung gegeben? Weil er Bücher mit handschriftlichen Widmungen nicht einfach so einstellen kann. Rufen Sie mich nächste Woche noch mal an? Gern.
Draußen und Drinnen Nr. 4
Herr Filler hat herausgefunden, dass das Buch bei der Anstaltsleitung liegt und der Vorgang wegen Krankenstand im Augenblick nicht bearbeitet werden kann. Rufen Sie mich Ende der Woche noch mal an? Gern.
Draußen und Drinnen Nr. 5
Die Würfel sind gefallen. Ich fasse zusammen:
Ich spende einer JVA ein Buch für ihre Bibliothek mit einer Widmung, in der ich die Gefangenengewerkschaft unterstütze. Gleichzeitig bitte ich ihren Sprecher David Hahn, mir zu sagen, ob es in die Bibliothek eingestellt und für die Gefangenen verfügbar gemacht wird.
David Hahn sieht es auf dem Schreibtisch von Herrn Filler, dem Bibliothekar, der es aber nicht aushändigt, und informiert mich brieflich darüber.
Daraufhin telefoniere ich mit Herrn Filler, den ich beim dritten Anlauf erreiche. Im Gespräch nennt Herr Filler den Gefangenen »David«, als ob er mit ihm per Du wäre, obwohl das Anstaltspersonal verpflichtet ist, die Gefangenen zu siezen, er also korrekt von »Herr Hahn« oder wenigstens von »David Hahn« hätte sprechen müssen. Herr Filler sagt, dass nicht stimme, was David mir geschrieben habe, (in anderen Worten: Der Gefangene lügt). Aber dann erklärt er, er könne ein Buch mit einer handschriftlichen Widmung nicht einfach so einstellen, (in anderen Worten: der Gefangene hat nicht gelogen). Herr Filler kann keine Rechtsgrundlage dafür angeben, dass ein Buch mit einer handschriftlichen Widmung nicht eingestellt werden darf und verweist auf die Anstaltsleitung, die die Entscheidung treffen muss. Auf meine Nachfrage informiert er mich darüber, dass die Anstaltsleitung aus vier Beamten besteht, und dass von diesen vier der Abteilungsleiter Sicherheit, Seyfahrt, für meine Buchspende zuständig ist
Knapp zwei Monate, nach dem die Buchspende in der JVA eingetroffen ist, entscheidet Herr Seyfahrt wie folgt:
»Sehr geehrte Frau Bart,
hiermit teile ich Ihnen mit, dass die JVA Untermaßfeld Ihre Buchspende vom 04.03.2016 nicht annimmt. Zu unserer Entlastung schicken wir Ihnen das entsprechende Buch zur weiteren Verwendung zurück.
Im Auftrag, Seyfahrt, Verwaltungsabteilungsleiter Sicherheit«
Darauf antworte ich heute mit folgendem Schreiben:
Sehr geehrter Herr Seyfahrt,
vielen Dank für die Rücksendung meiner Buchspende, die allerdings unvollständig ist. Es fehlt in Ihrem Schreiben ein Grund für die Nichtannahme im Sinne des Eigentumsvorbehalts, in dem es heißt: »Bei Nichteinstellung [des Buches in die Bibliothek] ist es der Absenderin unter Mitteilung des Grundes zurückzusenden.« Ich möchte Sie bitten, mir den Grund für die Nichtannahme zu nennen. Dabei geht es mir weniger um die korrekte Erfüllung des Eigentumsvorbehalts, vielmehr möchte ich erfahren, wie ich in Zukunft bei Buchspenden die Nichtannahme vermeiden kann. Herr Filler hatte auf die Widmung verwiesen, aber keine Rechtsgrundlage für ein Verbot von Widmungen in Buchspenden nennen können. Woran also ist die Annahme gescheitert?
Mit freundlichen Grüßen
Und ich berichte David Hahn in einem Brief, in den ich auch die Widmung schreibe und in dem ich sage, dass die Sicherheit eines Gefängnisses, wenn sie von einer Widmung in einem Buch gefährdet wird, schwach und zerbrechlich ist.