Solidarität mit den Sitzstreikerinnen der JVA Chemnitz!

Während der Großteil der deutschen Bevölkerung am 24. September wählen ging und so seine Verantwortung und Handlungsmacht für weitere vier Jahre an immer weiter nach rechts rückende Parteien abtrat, haben 40 Gefangene in der Frauen-JVA Chemnitz mit einer direkten Aktion für ihre Interessen gekämpft. Sie führten einen anderthalbstündigen Sitzstreik im Gefängnishof der Anstalt durch und protestierten damit gegen die Folgen des Personalmagnels: Einschluss und eingeschränkte Freizeitangebote.

Der Sitzstreik wurde laut den Gefangenen auf das Versprechen des Vollzugsleiters hin, Veränderungen bezüglich der Aufschlusszeiten und Straffreiheit für die Beteiligten zu gewährleisten, nach anderthalb Stunden beendet. Laut freiepresse.de und der Ansprechpartnerin der Gefangenen-Gewerkschaft in der JVA Chemnitz, Manuela Beck, wurden nun Disziplinar- und Strafmaßnehmen gegen über 30 Sitzstreikerinnen eingeleitet.

Als Solidaritätsgruppe Jena der Gefangenen-Gewerkschaft rufen wir dazu auf, die Sitzstreikerinnen gegen die Strafen zu verteidigen. Lasst der Sektion der Gefangenen-Gewerkschaft Solidaritätsschreiben zukommen und protestiert gegenüber der Anstaltsleitung und dem sächsischen Justizministerium gegen die Disziplinarmaßnahmen. Die Adressen siehe weiter unten.

Jena, 7. Oktober 2017

 

Solidaritätsschreiben – gerne Briefmarken beilegen – an:

Manuela Beck
Ansprechpartnerin der Gefangenen-Gewerkschaft JVA Chemnitz
Reichenhainer Straße 236
09125 Chemnitz

Protestschreiben an:

Vollzugsleiter Daniel Krätzner
Justizvollzugsanstalt Chemnitz
Reichenhainer Straße 236
09125 Chemnitz
poststelle@jvac.justiz.sachsen.de

Sächsisches Staatsministerium der Justiz
01095 Dresden
poststelle@smj.justiz.sachsen.de

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Chemnitzer Sitzstreikerinnen wehren sich gegen Bestrafung durch Anstaltsleitung

Am 24. September protestierten 40 Gefangene der Frauen-JVA Chemnitz mit einem anderthalbstündigen Sitzstreik im Gefängnishof gegen die Kürzung der Aufschlusszeiten. Wie die Ansprechpartnerin der Gefangenen-Gewerkschaft GG/BO in der JVA Chemnitz, Manuela Beck, berichtet, gehen sie nun mit Anträgen und Anschreiben gegen die von der Anstaltsleitung verhängten Strafen vor.

Der Sitzstreik richtete sich gegen die radikale Kürzung des Aufschlusses und den Ausfall von Freizeitaktivitäten aufgrund Personalmangels. Laut der GG/BO-Ansprechpartnerin in der JVA Chemnitz, Manuela Beck, hatte der Vollzugsleiter Daniel Krätzner im Gegenzug für die Beendigung des Sitzstreiks Veränderungen und Straffreiheit für die Sitzstreikerinnen versprochen. Dieses Versprechen wurde gebrochen.

„Laut Freier Presse und nach hiesiger Aussage von Hr. Krätzner wurden bei Beendigung des Sitzstreiks ja Änderungen im Tagesablauf und beim Sportplan zugesichert, doch beides wurde ja wiederrufen.

Auch was die zugesicherte Straffreiheit bezügich des Streiks anbelangt – alles leere Worte. Es fanden Anhörungen statt, Disziplinarmaßnahmen wurden eingeleitet und ausgesprochen, Ermittlungsverfahren angedroht wegen Meuterei. Aber Meuterei ist es nur, wenn etwas beschädigt wurde, was aber hier nicht der Fall war – daher unbegründet. Zwei Insassinnen wurden ohne Ankündigung strafverlegt. Die eine hatte erst Einschluss auf Bewährung bekommen, die andere 4 Wochen Einschluss, doch beides wurde grundsätzlich widerrufen. Es wurden Doppelbestrafungen verteilt, was auch nicht zulässig ist. Teilweise wurde gar nichts erteilt.“, so Manuela Beck in ihrem Brief an die Solidaritätsgruppe Jena der Gefangenen-Gewerkschaft vom 3. Oktober 2017.

Die Sitzstreikerinnen gehen nun gegen die Straßmaßnahmen vor. Manuela Beck schreibt: „Natürlich sind jetzt diesbezüglich viele 109er geschrieben worden, aber es gingen auch Schreiben an das Ministerium raus. […] Jedenfalls kann es so nicht bleiben. Warum sollen Gefangene nicht ihre Meinung äußern dürfen? Wie schon gesagt: Auch wie haben Rechte.“

Personalmangel ist ein strukturelles Problem nicht nur des sächsischen Strafvollzugs, sondern auch in Thüringen und anderen Bundesländern. Leidtragende sind letzten Endes immer die Gefangenen – in Form von gestrichenem Aufschluss, Ausfall von Freizeitmaßnahmen, weniger Ausführungsterminen, weiter eingeschränktem Zugang zu medizinischer Versorgung. Das sächsische Justizministerium hat bereits erklärt, dass es nicht mehr Wärter einstellen werde. Das entspricht auch nicht unseren Vorstellungen als Gefangenen-Gewerkschaft. Um die Gefangenen vor den Folgen des Personalmangels zu schützen, sollten stattdessen mehr Häftlinge entlassen und die unterbesetzten Trakte geschlossen werden.

Jena, 7. Oktober 2017

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Bundessozialgericht gibt Gefangenem Recht: Bundesagentur für Arbeit muss nachzahlen

Wie bereits berichtet haben wir als Soligruppe Jena der Gefangenen-Gewerkschaft einen inhaftierten Kollegen in seiner Klage gegen die Bundesagentur für Arbeit unterstützt. Dazu haben wir am 2. September auch eine Kundgebung vorm Jenaer Arbeitsamt durchgeführt.

Am 12. September begleiteten wir unseren Kollegen zum Bundessozialgericht nach Kassel. Er forderte von der Bundesagentur für Arbeit, ihm ALG I nachzuzahlen. Diese hatte ihm 2012 bei der Berechnung der Anwartschaft auf ALG I die arbeitsfreien Samstage, Sonntage und Feiertage abgezogen, sodass sein Antrag auf ALG I trotz erfüllter Anwartschaft abgelehnt wurde.

Das Bundessozialgericht entschied nach halbstündiger Verhandlung und geheimer Beratung zugunsten unseres Kollegen. Es erklärte die Praxis der Bundesagentur für Arbeit, den inhaftierten Arbeiter_innen die Wochenenden und Feiertage bei der Bemessung der Anwartschaft auf ALG I nicht anzurechnen, für rechtswidrig. Dabei betonte es das Prinzip, die inhaftierten und nicht-inhaftierten Arbeiter_innen möglichst gleichzustellen.

Interessanterweise wurde die im Februar 2012 eingeführte diskriminierende Praxis der Bundesagentur für Arbeit zum 1. August 2016 durch eine Gesetzesänderung im Bundestag abgeschafft. Seitdem werden Ex-Gefangene und andere Arbeiter_innen bei der Berechnung der Anwartschaft auf ALG I gleichbehandelt. Ein Zusammenhang zwischen der von unserem Kollegen im April 2016 in zweiter Instanz vorm Landessozialgericht in Erfurt gewonnen Klage und der Gesetzänderung scheint durchaus möglich. Das zeigt, dass der Widerstand der Gefangenen gegen ihre gesellschaftliche und institutionelle Diskriminierung Erfolge bringen kann!

Das schriftliche Urteil steht noch aus. Anschließend werden wir versuchen, möglichst viele Ex-Gefangene zu erreichen, die im Zeitraum von 2012 bis 2016 unrechtmäßig von der Bundesagentur für Arbeit diskriminiert wurden. Über einen Überprüfungsantrag können sie so das ihnen vorenthaltene ALG I nachfordern.

Jena, 16. September 2017

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Bericht von unserer Kundgebung vorm Jenaer Arbeitsamt (mit Bildern)

Am 2. September 2017 haben wir als Soligruppe Jena der Gefangenen-Gewerkschaft zu einer Kundgebung vorm Arbeitsamt Jena aufgerufen. Damit wollten wir darauf hinweisen, dass ex-Gefangene von der Bundesagentur für Arbeit diskriminiert werden und bekannt machen, dass ein Gefangener und Kollege von uns sie deswegen verklagt hat. Konkret geht es darum, dass die Agentur für Arbeit bei der Berechnung der Anwartschaft auf ALG I im Unterschied zur Restbevölkerung den ex-Gefangenen nicht alle Tage des dauerhaften Arbeitsverhältnisses, also auch freie und Wochenendtage, hiner Gittern anerkennt und diese so mehr arbeiten müssen, um den selben Anspruch auf ALG I zu haben.

Zur selben Zeit fand im Arbeitsamt eine gemeinsame Jobmesse des Jobcenters (Hartz IV) und vom Arbeitsamt (ALG I) statt, auf der sich unter anderem die Bundeswehr vorstellte und die Polizeiinspektion Jena zumindest angekündigt hatte.

Ca. 20 Personen sind zur Kundgebung gekommen und haben während der Dauer der Jobmesse, also drei Stunden lang, mit Flugblättern, Infomaterial und Kaffee die Besucher_innen der Jobmesse und Passant_innen auf den Fall und den Prozess vorm Bundessozialgericht aufmerksam gemacht. Dabei haben wir etwa 300 Flugblätter verteilt. Wir sind mit einigen Menschen ins Gespräch gekommen. Dabei haben auch Sachbearbeiter_innen des Jobcenters Sympathie mit unserer Forderung bekundet.

Am 12. September werden wir als Soligruppe nach Kassel fahren und unseren Kollegen vorm Bundessozialgericht unterstützen.

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Solidarität mit den ex-Gefangenen! Gegen ihre Diskriminierung durch das Arbeitsamt!

Aufruf der GG/BO-Soligruppe Jena zur Kundgebung vor dem Jenaer Arbeitsamt am 2. September 2017

Ort: Arbeitsamt Jena, Stadtrodaer Straße 1, 07743 Jena

Zeit: Samstag, 2. September 2017, ab 10 Uhr

Als Solidaritätsgruppe der Gefangenen-Gewerkschaft in Jena rufen wir für den 2. September von 10 bis 13 Uhr zu einer Kundgebung vor dem Arbeitsamt in der Stadtrodaer Straße auf. Wir wollen damit auf die Diskriminierung von ex-Gefangenen durch die Bundesagentur für Arbeit hinweisen und unseren Kollegen, einen betroffenen Gefangenen, in seiner Klage vorm Bundessozialgericht in Kassel unterstützen.

Arbeitslose müssen innerhalb von zwei Jahren ein Jahr Arbeit nachweisen, um ALG I zu bekommen. Bei einem ununterbrochenen Arbeitsverhältnis werden dabei alle Tage von Beginn bis Ende des Arbeitsverhältnisses zusammengezählt, d.h. auch Samstage, Sonn- und Feiertage. So war das auch bei ex-Gefangenen, die hinter Gittern gearbeitet haben. Seit 2012 allerdings gibt es eine Anweisung der Bundesagentur für Arbeit an die JVAs, bei der Berechnung der gearbeiteten Tage Samstage, Sonn- und Feiertage abzuziehen. Während allen anderen Arbeiter_innen also pro Woche 7 und pro Jahr 365 Tage berechnet werden, kommen ex-Gefangene pro Woche nur auf 5 und pro Jahr nur auf 260 gearbeitete Tage. Das bedeutet, dass ex-Gefangene 21 Wochen mehr gearbeitet haben müssen als andere Arbeitslose, um den gleichen Anspruch auf ALG I zu erhalten und dass sie also viel schneller in die Mühlen von Hartz IV geraten.

Ein Thüringer ex-Häftling hat im Februar 2012 Antrag auf ALG I gestellt. Als ihm das trotz eigentlich gegebener Anwartschaft verwehrt wurde, klagte er im März 2012 gegen die Bundesagentur für Arbeit. Das Sozialgericht Gotha entschied im Juni 2013 zugunsten der Bundesagentur für Arbeit. Der ex-Gefangene ging in Berufung. Daraufhin gab das Landessozialgericht in Gotha ihm im August 2016 Recht. Die Bundesagentur für Arbeit ist jedoch kurz darauf in Revision gegangen. Eine Grundsatzentscheidung steht nun am 12. September vorm Bundessozialgericht in Kassel aus.

Als Jenaer Solidaritätsgruppe der Gefangenen-Gewerkschaft fordern wir die Bundesagentur für Arbeit auf, ihre diskriminierende Praxis sofort zu beenden und alle Häftlinge, die durch sie in den letzten 5 Jahren benachteiligt wurden, zu entschädigen. Dazu haben wir die angekündigte Kundgebung vorm Arbeitsamt in Jena organisiert und werden den Kollegen bei seinem Prozess in Kassel durch unsere Anwesenheit solidarisch unterstützen. Darüber hinaus sehen wir hierin ein weiteres Beispiel für die Diskriminierung der Gefangenen und ex-Gefangenen durch diese Gesellschaft und ihren Staat – neben der Ausbeutung der inhaftierten Arbeiter_innen für 1-2 € die Stunde statt Mindestlohn, ihrem Ausschluss aus den Sozialversicherungssystemen (mit Ausnahme der Arbeitslosenversicherung) und dauerhaften Repression gegen Häftlinge, die sich in ihrer Gewerkschaft, der GG/BO, organisieren.

Selbstverständlich geht es uns mittelfristig nicht nur darum, dass ex-Gefangene einfach auf die gleiche Art und Weise wie alle Anderen behandelt werden. Uns ist bewusst, dass das Arbeitsamt und vor allem die Hartz-IV-Jobcenter einen zynischen bürokratischen Apparat darstellen, der einzig darauf aus ist, Arbeitslose so lange zu drangsalieren, bis sie welche Arbeit auch immer bereit sind anzunehmen. Insofern sehen wir die Forderung nach einem Ende der Diskriminierung von ex-Gefangenen als einen kleinen, aber notwendigen Schritt an und solidarisieren uns mit dem weitergehenden Widerstand von Hartz-IV-Betroffenen-Gruppen.

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Thüringer Gefangener, unterstützt von der Gefangenen-Gewerkschaft, klagt gegen die Bundesagentur für Arbeit

Am 12. September entscheidet das Bundessozialgericht in Kassel über die Klage eines Thüringer ex-Gefangenen gegen die Diskriminierung von ex-Gefangenen durch die Bundesagentur für Arbeit. Dabei wird er von der Gefangenen-Gewerkschaft unterstützt.

Ex-Gefangene werden in dieser Gesellschaft auf verschiedene Arten und Weisen diskriminiert. Zumeist, z.B. auf dem Wohnungs- oder Arbeitsmarkt, findet das informell statt. Aber manchmal basiert diese Ungleichbehandlung auf institutionellen Anweisungen. So im Falle der Bundesagentur für Arbeit. Seit 2012 gibt es eine Anweisung der Bundesagentur für Arbeit, ex-Gefangene bei der Berechnung der Anwartschaft auf ALG I zu benachteiligen.

Arbeitslose müssen innerhalb von zwei Jahren ein Jahr Arbeit nachweisen, um ALG I zu bekommen. Bei einem ununterbrochenen Arbeitsverhältnis werden dabei alle Tage von Beginn bis Ende des Arbeitsverhältnisses zusammengezählt, d.h. auch arbeitsfreie Samstage, Sonn- und Feiertage. So war das auch bei ex-Gefangenen, die hinter Gittern gearbeitet haben. Seit 2012 allerdings gibt es eine Anweisung der Bundesagentur für Arbeit an die JVAs, bei der Berechnung der gearbeiteten Tage arbeitsfreie Samstage, Sonn- und Feiertage abzuziehen. Während allen anderen Arbeiter_innen also pro Woche 7 und pro Jahr 365 Tage berechnet werden, kommen ex-Gefangene pro Woche nur auf 5 und pro Jahr nur auf 260 gearbeitete Tage. Das bedeutet, dass ex-Gefangene 21 Wochen mehr gearbeitet haben müssen als andere Arbeitslose, um den gleichen Anspruch auf ALG I zu erhalten und dass sie also viel schneller in die Mühlen von Hartz IV geraten.

Ein Thüringer ex-Häftling hat im Februar 2012 Antrag auf ALG I gestellt. Als ihm das trotz eigentlich erfüllter Anwartschaft verwehrt wurde, klagte er im März 2012 gegen die Bundesagentur für Arbeit. Das Sozialgericht Gotha entschied im Juni 2013 zugunsten der Bundesagentur für Arbeit. Der ex-Gefangene ging in Berufung. Daraufhin gab das Landessozialgericht in Gotha ihm im August 2016 Recht. Die Bundesagentur für Arbeit ist jedoch kurz darauf in Revision gegangen. Eine Grundsatzentscheidung steht nun am 12. September vorm Bundessozialgericht in Kassel aus.

Als Jenaer Solidaritätsgruppe der Gefangenen-Gewerkschaft fordern wir die Bundesagentur für Arbeit auf, ihre diskriminierende Praxis sofort zu beenden und alle Häftlinge, die durch sie in den letzten 5 Jahren benachteiligt wurden, zu entschädigen. Wir bereiten hierzu in den nächsten Wochen Proteste in Jena vor und werden den Kollegen bei seinem Prozess in Kassel durch unsere Anwesenheit solidarisch unterstützen. Darüber hinaus sehen wir hierin ein weiteres Beispiel für die Diskriminierung der Gefangenen und ex-Gefangenen durch diese Gesellschaft und ihren Staat – neben der Ausbeutung der inhaftierten Arbeiter_innen für 1-2 € die Stunde statt Mindestlohn, ihrem Ausschluss aus den Sozialversicherungssystemen (mit Ausnahme der Arbeitslosenversicherung) und der dauerhaften Repression gegen Häftlinge, die sich in ihrer Gewerkschaft, der GG/BO, organisieren.

Jena, 16. August 2017

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JSA Arnstadt hält GG/BO-Post zurück – Gericht gibt Soligruppe Jena recht

Am 13. Februar 2017 wurde der Brief eines Mitglieds der Soligruppe der Gefangenen-Gewerkschaft an einen Häftling in der Jugendstrafanstalt (JSA) Arnstadt von der JSA angehalten. Der Brief enthielt Informationen über den damals laufenden Hungerstreik des GG/BO-lers Georg Huß im französischen Gefängnis von Mulhouse, den Aufruf, ihm einen Solidaritätsbrief zu schicken sowie Nachfragen dazu, wie er und seine Mitgefangenen den Korruptionsskandal und die Ermittlungen gegen Justizbeamte vom Dezember 2016 wahrnehmen.

Daraufhin stellte das Mitglied der Soligruppe Jena Antrag auf gerichtliche Entscheidung (109er). In seinem Urteil von Anfang August 2017 gab das Landgericht Erfurt dem Antrag statt und verpflichtet die JSA Arnstadt zur Weiterleitung des Briefes.

Das zeigt, dass der thüringische Strafvollzug in seiner Postzensur gegen die Gefangenen-Gewerkschaft selbst gegen geltendes Recht verstößt. Hier kann der Postverkehr zwischen drinnen und draußen zumindest punktuell durch Anträge auf gerichtliche Entscheidung (109er) durchgesetzt werden. Insofern rufen wir alle Gefangenen auf, künftig bei angehaltener Post selbst 109er zu stellen oder so schnell wie möglich die Soligruppe zu informieren, damit wir das übernehmen können.

In der Stellungnahme der JSA Arnstadt gegenüber dem Gericht wird darüber hinaus die Einstellung des Vollzugsapparats gegenüber der Gefangenen-Gewerkschaft deutlich. Im zugesandten Urteil heißt es: „Dem Inhalt des Schreibens zufolge handle es sich bei dem Antragsteller um einen ehemaligen Gefangenen, der von anderen Gefangenen sowie von der Gefangenengewerkschaft, einer kriminellen Gruppierung aus Jena, und über einen durchgeführten Hungerstreik eines „Anti-Knast-Kämpfers“ berichte.“ Die JSA betrachtet die Gefangenen-Gewerkschaft also als eine „kriminelle Gruppierung“. Damit leistet sie ihren Beitrag zur Unterdrückung und Kriminalisierung der Gefangenen-Gewerkschaft und ihrer sozialen Forderungen in Thüringen – neben den immer noch nicht genehmigten GG/BO-Versammlungen in der JVA Tonna, neben dem aktuell angehaltenen Rundbrief in der JVA Tonna, neben der Linkspartei, die trotz eigener Bundesbeschlüsse bisher nichts zur Durchsetzung der Gewerkschaftsfreiheit hinter Gittern getan hat usw.

Jena, 4. August 2017

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Zensur: JVA Tonna hält Mitgliederrundbrief der Gefangenen-Gewerkschaft zurück

Am 18. Juli haben wir als Solidaritätsgruppe Jena der Gefangenen-Gewerkschaft in Thüringen den Mitgliederrundbrief an Dutzende Mitglieder der GG/BO in die JVAs Tonna, Untermaßfeld, Goldlauter und Hohenleuben geschickt. Eine Woche später erreichte uns ein Brief des Kollegen David Hahn aus der JVA Tonna: „Ich hatte gestern Post von euch. Bloß wurde diese bis auf den Umschlag mit Marke komplett zur Habe genommen. Nichtmal habe ich Kenntnis, um was für eine Sendung es sich handelt, da man mir diese nicht gezeigt hat.“

Weder wurden wir als Solidaritätsgruppe über das Anhalten unseres Schreibens informiert, noch war es uns möglich, telefonisch einen Verantwortlichen in der JVA Tonna zu erreichen. Ein Gesprächsangebot unsererseits wurde gemacht und bisher nicht wahrgenommen. Folglich haben wir am 2. August 2017 einen Antrag auf gerichtliche Entscheidung (§109 StvollzG) und auf Erlass einstweiliger Anordnung (§114 StvollzG) beim Landesgericht Erfurt gestellt.

Die Zurhabenahme des Mitgliederrundbriefs verletzt die grundlegenden Rechte auf Koalitionsfreiheit, auf freien Gedankenaustausch, auf Meinungsfreiheit und stellt eine gezielte Sabotage unserer gewerkschaftlichen und organisatorischen Tätigkeit dar.

Jena, 3. August 2017

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Ca. 100 Häftlinge der JVA Tonna unterstützen Petition der Gefangenen-Gewerkschaft

Diesen Sommer hat der Sprecher der Gefangenen-Gewerkschaft in der sächsischen JVA Zeithain Manuel Matzke eine Petition an den sächsischen Landtag initiiert, in welcher er das Recht auf gefangenen-gewerkschaftliche Mitgliederversammlungen in der JVA einfordert.

Als Solidaritätsgruppe Jena haben wir die Petition samt Unterschriftenlisten in die thüringen JVAs Tonna, Untermaßfeld, Hohenleuben, Suhl-Goldlauter und in die JSA Arnstadt geschickt. In der JVA Tonna haben ca. 100 Gefangene, darunter zahlreiche Mitglieder der Gefangenen-Gewerkschaft, die Petition unterschrieben und sich so mit der Forderungen ihrer Kollegen und Mitgewerkschafter in Sachsen solidarisiert.

In der JVA Tonna wird derzeit ebenfalls eine Petition zur Durchsetzung gefangenen-gewerkschaftlicher Versammlungen vorbereitet, da die Anstaltseitung trotz monatelanger Verhandlung mit dem dortigen GG/BO-Sprecher Maik Büchner diese immer noch verweigert.

Die Forderung nach Mitglieder-Versammlungen stellt einen wichtigen Schritt zur Durchsetzung der Gewerkschaftsfreiheit hinter Gittern dar. Bereits in den 80er Jahren hat es in der JVA Straubing Mitgliederversammlungen von inhaftierten Grünen-Mitgliedern gegeben. Seit diesem Frühling finden nach Verhandlungen und der feministischen Demonstration der GG/BO zur JVA Chemnitz vom 8. März GG/BO-Mitgliederversammlungen in der JVA Chemnitz statt. Damit ist ein Beispiel gesetzt, was auch in anderen JVAs übernommen werden kann und sollte.

Jena, 1. August 2017

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Willkür-Maßnahme in JVA Goldlauter zerrüttet Familie

In den letzten Monaten, vor allem seit dem Wechsel der Anstaltsleitung, nimmt die Unzufriedenheit unter den Häftlingen in der JVA Suhl-Goldlauter immer weiter zu. Dazu tragen auch Situationen bei, wie erst Anfang Juni bei einem Besuch passiert.

Der U-Häftling Ronny Schubert sollte am 2. Juni Besuch von seiner Verlobten und deren zwei Kindern, die Tochter 3 Jahre und der Sohn anderthalb Jahre alt, bekommen. Während der Kontrolle schlug der der Drogensuchhund auf Betäubungsmittel (BTM) an den Schuhen der Mutter an. Nach der Körperkontrolle wurden allerdings keine Betäubungsmittel oder ähnliches gefunden. Dennoch wurde die Frau von den Beamten bedroht und beleidigt. Ihr wurde unter anderem gesagt: „Geben Sie es zu! Sie wollten Betäubungsmittel einbringen.“ Der Besuch wurde dann vom Sicherheitsbeamten noch an der Pforte abgebrochen.

Die ganze Familie war daraufhin vollkommen aufgelöst. Die Mutter und Kinder unter Tränen, da sie ihren Vater nicht sehen konnten, und auch Herr Schubert war nervlich am Ende und musste um ein Psychologengespräch bitten. Die Verlobte hat am noch am selben Tag das Justizministerium über den Vorfall informiert. Dennoch erwägt sie, unter diesen Umständen zukünftig keine Besuche mehr wahrzunehmen.

Steven Koch, Sprecher der Gefangenen-Gewerkschaft in der JVA Suhl-Goldlauter, hat uns während eines Besuchstermins mitgeteilt: „Mehrere Gefangene haben mir berichtet, dass in der JVA immer derselbe Drogenhund und Hundeführer im Einsatz sind. Besuchstermine von BTM-Gefangenen oder Angehörigen, die unter dem Verdacht stehen, Drogen zu konsumieren, werden häufig so gelegt, dass der Drogenhund an dem Tag im Einsatz ist. Mehrfach hat der Hund angeschlagen, ohne dass bei der darauffolgenden Kontrolle etwas gefunden wurde. Sie hegen den Verdacht, dass der Hund darauf abgerichtet ist, auf Kommando seines Führer anzuschlagen, obwohl er vorher nicht gerochen hatte.“

Ob es sich hier um systematische Schikanen gegen BTM-Häftlinge handelt oder nicht, können wir als Solidaritätsgruppe der Gefangenen-Gewerkschaft von außen nicht feststellen. Das müsste eine externe Kommission klären. Wir sind aber auf alle Fälle schockiert darüber, auf welche Art und Weise Herr Schubert und seine Familie behandelt wurden. Werden keine Drogen gefunden, müssen die Besuche regulär stattfinden. Es kann nicht sein, dass JVA-Beamte die Unschuldsvermutung außer Kraft setzen und Besuche auf einen unbegründeten Verdacht hin absagen.

Jena, 27. Juni 2017

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  • Als Solidaritätsgruppe der Gefangenengewerkschaft/Bundesweite Organiation (GG/BO) in Jena unterstützen wir inhaftierte Arbeiter:innen und Gewerkschafter:innen und staatlich Verfolgte in verschiedenen Haftanstalten, vor allem in Thüringen und Sachsen. Andere Soli-Gruppen gibt es in Leipzig und Köln.