158 Häftlinge aus den JVAs Tonna, Untermaßfeld, Torgau und Remscheid haben eine Petition der Gefangenen-Gewerkschafts-Sektion in der JVA Tonna für Mitgliederversammlungen unterstützt. GG/BO-Mitgliederversammlungen sind Teil der Kernforderung der GG/BO nach Gewerkschaftsfreiheit hinter Gittern. In der JVA Chemnitz gibt es diese bereits, in der JVA Zeithain wurde eine ähnliche Petition eingereicht.
Ende des Jahres 2017 begannen die aktiven GG/BO-ler der JVA Tonna die Unterschriftensammlung. Unter anderem unterzeichneten 66 Gefangene der JVA Tonna und 62 der JVA Untermaßfeld die Petition. Dabei wurden sie von uns als Solidaritätsgruppe Jena unterstützt. Die Petition haben wir heute, am 9. Januar 2018, beim thüringischen Landtag eingereicht.
In der Petition beziehen sich die Gefangenen auf die im §9 Abs. 1 Grundgesetz verbriefte Vereinigungs- und Koalitionsfreiheit. Der Landtag wird darüber zu entscheiden haben, ob Gefangene Menschen zweiter Klasse bleiben oder ob nicht auch ihnen das Recht zusteht, sich zu versammeln und zu organisieren.
Die Petition kann nur ein Mittel von vielen zur Durchsetzung der Gewerkschaftsfreiheit für Gefangene sein. Als Solidaritätsgruppe haben wir zuletzt im Oktober 2017 die Sitzstreikerinnen der JVA Chemnitz in ihrem politischen Protest gegen die Folgen des Personalmangels unterstützt und am 21. Dezember 2017 während unserer Kundgebung vor der JVA Tonna anlässlich der Haftentlassung eines GG/BO-lers auf die Forderung nach Mitgliederversammlungen hingewiesen. Die Freiheit der Gefangenen kann nur von ihnen selbst und mit Unterstützung der sozialen Bewegungen von draußen erkämpft werden.
GG/BO-Soligruppe Jena
Januar 2018