Am 7. Mai 2020 hat das Thüringer Justizministerium die erfolgreiche Bewältigung der Coronakrise im Strafvollzug verkündet und die Lockerungen der Maßnahmen angekündigt.
Gefangene aus der JVA Untermaßfeld hingegen haben vor einigen Tagen die anhaltenden Missstände und Einschränkungen beklagt:
- Es soll eine Stunde Besuch im Monat möglich sein. Man dürfe sich dabei nicht berühren und wer sich daran nicht halte, müsse für 14 Tage in Quarantäne.
- Die Aufschlusszeiten seien eingeschränkt worden: Unter der Woche fehle eine Stunde Aufschluss zwischen 11 und 12 Uhr und am Wochenende finde der Aufschluss erst um 11:15 Uhr statt wie üblich um 8:45 statt. Die Einschränkung der Aufschlusszeiten sei den Gefangenen gegenüber nicht begründet worden.
- Es werden Lockerungsmaßnahmen für Gefangene abgeleghnt. Dagegen seien Anträge auf gerichtliche Entscheidung (109er) eingereicht worden.
Auch war in den letzten Wochen ein Druck auf die engagierten Gefangenen spürbar. Die Telefonnummer eines Unterstützers wurde so lange nicht freigeschaltet, bis der Gefangene dies aufgab. Zeitweise lief dazu auch eine Beschwerde beim Thüringer Justizministerium. Außerdem wurden in Reaktion auf eine kollektive Beschwerde vom 9. März zahlreiche Gefangene einzeln zum Vollzugsabteilungsleiter vorgeladen und befragt. Einige empfanden dies als Einschüchterung.
Jena, 22. Mai 2020