Am 13. Februar 2017 wurde der Brief eines Mitglieds der Soligruppe der Gefangenen-Gewerkschaft an einen Häftling in der Jugendstrafanstalt (JSA) Arnstadt von der JSA angehalten. Der Brief enthielt Informationen über den damals laufenden Hungerstreik des GG/BO-lers Georg Huß im französischen Gefängnis von Mulhouse, den Aufruf, ihm einen Solidaritätsbrief zu schicken sowie Nachfragen dazu, wie er und seine Mitgefangenen den Korruptionsskandal und die Ermittlungen gegen Justizbeamte vom Dezember 2016 wahrnehmen.
Daraufhin stellte das Mitglied der Soligruppe Jena Antrag auf gerichtliche Entscheidung (109er). In seinem Urteil von Anfang August 2017 gab das Landgericht Erfurt dem Antrag statt und verpflichtet die JSA Arnstadt zur Weiterleitung des Briefes.
Das zeigt, dass der thüringische Strafvollzug in seiner Postzensur gegen die Gefangenen-Gewerkschaft selbst gegen geltendes Recht verstößt. Hier kann der Postverkehr zwischen drinnen und draußen zumindest punktuell durch Anträge auf gerichtliche Entscheidung (109er) durchgesetzt werden. Insofern rufen wir alle Gefangenen auf, künftig bei angehaltener Post selbst 109er zu stellen oder so schnell wie möglich die Soligruppe zu informieren, damit wir das übernehmen können.
In der Stellungnahme der JSA Arnstadt gegenüber dem Gericht wird darüber hinaus die Einstellung des Vollzugsapparats gegenüber der Gefangenen-Gewerkschaft deutlich. Im zugesandten Urteil heißt es: „Dem Inhalt des Schreibens zufolge handle es sich bei dem Antragsteller um einen ehemaligen Gefangenen, der von anderen Gefangenen sowie von der Gefangenengewerkschaft, einer kriminellen Gruppierung aus Jena, und über einen durchgeführten Hungerstreik eines „Anti-Knast-Kämpfers“ berichte.“ Die JSA betrachtet die Gefangenen-Gewerkschaft also als eine „kriminelle Gruppierung“. Damit leistet sie ihren Beitrag zur Unterdrückung und Kriminalisierung der Gefangenen-Gewerkschaft und ihrer sozialen Forderungen in Thüringen – neben den immer noch nicht genehmigten GG/BO-Versammlungen in der JVA Tonna, neben dem aktuell angehaltenen Rundbrief in der JVA Tonna, neben der Linkspartei, die trotz eigener Bundesbeschlüsse bisher nichts zur Durchsetzung der Gewerkschaftsfreiheit hinter Gittern getan hat usw.
Jena, 4. August 2017