Die Gefangenen-Gewerkschaft hat seit Beginn der Coronakrise davor gewarnt, dass die Pandemie die Gefangenen besonders hart treffen wird, wenn keine mutigen Maßnahmen wie die Entlassung von Gefangenen getroffen werden. Nun bricht die Pandemie auch im Thüringer Gefängniswesen aus und die Behörden scheinen weiterhin ungewillt, entsprechende Maßnahmen zu treffen.
In der JVA Untermaßfeld seien laut Informationen von inhaftierten Gewerkschaftern nach der Erstinfektion des Anstaltsarztes einige Inhaftierte und Beamte auf das Coronavirus getestet worden. Fünf Beamte und drei Inhaftierte seien in Quaraänte. Laut der Presse seien alle Tests negativ ausgefallen. Der Anstaltsleiter befinde sich aufgrund von Kontakt mit dem infizierten Anstaltsarzt in Quarantäne.
Die Gefangenen beschweren sich darüber, dass es immer noch Beamte gebe, die ohne Atemschutzmaske arbeiten und dass die getesten Gefangenen auf den selben Zellen liegen wie nicht-getestete Gefangene. Der Hofgang sei auf eine halbe Stunde und die Aufschlusszeiten auf wenige Stunden täglich reduziert worden.
Auch andere Stellen sehen sich derzeit nicht veranlasst, weitergehende Maßnahmen für das Wohl der Gefangenen zu ergreifen. Das Gesundheitsamt Meinigen habe Angehörigen erklärt, es sei nicht zuständig. Die Staatsanwaltschaft Erfurt hat am 6. April 2020 einen Antrag auf Haftunterbrechung eines Gefangenen abgelehnt. Sie hat erklärt, dass es unter den Bedingungen einer Seuche zwar möglich sei, Haftstrafen zu unterbrechen, dass es aber seitens des Ministeriums nicht gewollt sei. Wir erinnern auch daran, dass am 2. April 2020 acht Häftlinge vom Meininger Gericht nicht zur Zweidrittel-Strafe entlassen wurden, obwohl dies ganz regulär möglich gewesen wäre.
Wir unterstützen die Forderung der Inhaftierten nach umfassendem Schutz. Dazu zählt weiterhin auch die Entlassung von Inhaftierten z.B. in vorläufige häusliche Quarantäne. Wenn der Staat sich weiterhin weigert, dies umzusetzen, wird er sich später für die schwerwiegenden Konsequenzen für die Gefangenen und ihre Angehörigen verantworten müssen.
9. April 2020