Zum 9. März 2020 ist ein von 62 Häftlingen der JVA Untermaßfeld unterzeichneter Beschwerdebrief beim Thüringer Justizministerium eingegangen. Seitdem haben die Unterzeichner keinerlei Reaktion vom Ministerium erhalten.
Am 3. April hat ein in der Gefangenen-Gewerkschaft engagierter Gefangener aus der JVA Untermaßfeld die Beschwerden gegenüber der GG/BO-Soligrupe Jena bekräftigt:
- Die hygienischen Bedingungen seien unzureichend. Zwar haben die Gefangenen gestern Kernseife erhalten, aber Desinfektionsmittel sei für sie nicht verfügbar.
- Die ärztliche Versorgung sei schon normalerweise vollkommen unzureichend.
- Der Sozialdienst melde sich derzeit gar nicht bei den Gefangenen. Der Sozialdienst ist für die sogenannte Resozialisierung zuständig und soll Gefangenen z.B. bei der Entlassungsvorbereitung und der Wohnungssuche helfen.
- Es werden generell Lockerungen, z.B. Haftausgang, verweigert und das nicht erst seit dem coronabedingten Verbot.
- Was mit dem coronavirus-infizierten Neuzugang vom 24. März passiert ist, darüber werden die Gefangenen nicht informiert.
- Auf anstaltsinterne Anträge, über die Gefangene fast alle ihre Bedürfnisse geltend machen müssen, erfolge keine Rückmeldung.
Die 62 Unterzeichner der Beschwerde vom 9. März fordern eine Antwort und die Behebung der Missstände.
Der inhaftierte Gewerkschafter fügte außerdem hinzu, dass gestern, am 2. April, acht Inhaftierte ihre Anhörung zur Entlassung zur Zwei-Drittel-Strafe hatten. Die Richterin sei dazu extra aus Meiningen angereist. Allen acht Inhaftierten sei die Zwei-Drittel-Entlassung verweigert worden. Dies ist skandalös, denn die Freilassung von Gefangenen ist derzeit eine zentrale Forderung der Gefangenen selbst, ihrer Angehörigen und zahlreicher Organisationen und das Gericht in Meiningen scheint nicht einmal die regulär vorgesehenen Möglichkeiten zur vorzeitigen Haftentlassung zu nutzen.
Als Solidaritätsgruppe Jena unterstützen wir die Forderungen der Gefangenen und bekräftigen die zentrale Forderung nach Freilassung der Gefangenen.
3. April 2020