Nachdem er eine umfangreiche Zahn-OP erhalten hatte, wurden einem Gefangenen der JVA Untermaßfeld Schmerzmitteln verweigert. Sein Anwalt musste kurz vor Weihnachten die Polizei schicken, die nach Angaben des Gefangenen die Ausgabe von Schmerzmitteln durchgesetzt hat, und bereitet eine Beschwerde wegen unterlassener Hilfeleistung vor.
„Mit wurden am 18.12.19 in Meiningen beim Zahnarzt 10 Zähne gezogen; [ich] darf seitdem nur Brei essen und keine Milchprodukte,“ so der Gefangene, „da links und rechts sowie oben und unten Zähne gezogen wurde, was auch genäht wurde.“ In einem späteren Brief berichtet er: „Am Montag, den 23.12.2019, wurde durch meinen Rechtsanwalt die Polizei in die Anstalt geschickt, da mir mal wieder keine Schmerzmittel zur Verfügung gestellt wurden und auch kein Med[izinischer] Dienst geholt wurde. […] Wenigestens konnte die Polizei durchsetzen, dass ich Schmerzmittel bekommen habe.“
Gemeinsam mit seinem Anwalt werde der Gefangene weitere Rechtsschritte einleiten: „Auf jeden Fall wird mein Anwalt schonmal Beschwerde an das Thüringer Justizministerium schreiben. Er meinte auch gleich, dass das unterlassene Hilfeleistung sei, mir nach so einem Eingriff keine Schmerzmittel zu geben bzw. auch keinen Arzt zu holen.“
Die Vorgänge in der JVA Untermaßfeld verdeutlichen, wie Gefangene im Strafvollzug unter einer systematischen medizinischen Unterversorgung leiden. Gefangene haben daher in der Vergangenheit bereits das Recht auf freie Arztwahl, eine bessere Ausfinanzierung der medizinischen Versorgung und einen vom Justizsystem unabhängigen medizinischen Dienst gefordert.
Jena, 12. Januar 2019