Mitglieder der Gefangenen-Gewerkschaft aus der JVA Rosdorf haben die GG/BO-Soligruppe Jena darüber informiert, dass die JVA Rosdorf über ihre Kapazitäten belegt sei. Laut Informationen der Gefangenen seien aufgrund der Überbelegung die jeweils für bestimmte Zwecke gedachten Zugangszellen und auch die besonders gesicherten Hafträume (BGH) mit regulären Gefangenen belegt. Außerdem seien in mehrere Einzelzellen Doppelbetten gestellt worden.
Dies ist für die Gefangenen eine besondere Belastung und es ist auch eine Verletzung ihrer Rechte. Nach dem Niedersächsischen Justizvollzugsgesetz (NJVollzG) ist die BGH-Unterbringung als besondere Sicherungsmaßnahme gedacht, bei der die Gefangenen ärztlich zu begutachten sind (§ 81 und 85). Außerdem haben die Gefangenen ein gesetzliches Recht auf Einzelunterbringung (§ 20).
Wir fordern die JVA Rosdorf auf, Gefangene in den offenen Vollzug zu verlegen oder sie gleich zu entlassen, damit diese nicht die Folgen der Überbelegung ausbaden müssen!