Ein Mitglied der entstehenden Sektion der Gefangenen-Gewerkschaft in der hessischen JVA Rosdorf hat vor dem Landgericht Göttingen auf Mindestlohn geklagt.
In einem Brief vom 22.11.2018 schreibt er:
„Unter dem Aktz./Geschäftsnr. NZS 54 StVK 50/18 beim Landgericht Göttingen (StVK) habe ich am 11.09.2018 in schriftlicher Form die Mindestlohn-Klage eingereicht. Leider wurde mir am 12.11.2018 mitgeteilt, dass die Akte aus Versehen einer anderen Akte untergebunden wurde, alles sehr seltsam. Vor allem, da ich die Klage auch über §114 Eilantrag laufen habe. Die JVA hat eine Frist bis zum 10.12.2018.“
Gefangene erhalten für die Arbeit, die sie hinter Gitten regulär leisten (müssen), nur ein bis zwei Euro Stundenlohn. Mit Gründung der Gefangenen-Gewerkschaft im Mai 2014 haben sie neben dem Einbezug in die Sozialversicherungssysteme und der vollen Gewerkschaftsfreiheit auch den Mindestlohn als zentrale Forderung erhoben. Dieser wird zum 1.1.2018 von 8,84€ auf 9,19€ pro Stunde erhoben.
Die Klage vor dem Landgericht Göttingen ist nicht die einzige ihrer Art. Gefangenen-Gewerkschafter aus der JVA Bützow in Mecklenburg-Vorpommern haben eine Verfassungsbeschwerde vorm Bundesverfassungsgericht eingereicht.
Jetzt wäre es an der Zeit, die Gefangenen mit ihrer Forderung nach Mindestlohn zu unterstützen!
GG/BO-Soligruppe Jena
Jena, 5. Dezember 2018