Ein ex-Gefangener aus der JVA Untermaßfeld soll für ein von ihm nicht gewolltes, sondern seitens der Anstalt angeordnetes psychologisches Gutachten einen Betrag von über 3500€ zahlen. Dagegen hat er Mitte März eine Petition an den Petitionsausschuss des Thüringer Landtags eingereicht.
Die Anstalt hatte das psychologische Gutachten zur Einschätzung darüber, ob eine vorzeitige Haftentlassung in Frage kommt, in Auftrag gegeben. Das tat sie, obwohl das Verhalten des Gefangenen zu dem Zeitpunkt aus Sicht der Anstalt durchaus positiv war und er sich bereits im offenen Vollzug, mittlerweile in der JVA Goldlauter, befand. Darüber hinaus bestellte sie einen forensischen Psychiater aus Kassel, dessen Fahrtkosten allein wohl schon einen beträchtlichen Teil der Kosten ausmachen.
Die Behörden halten trotz Widerspruchs an der Zahlung der Rechnung fest. Das ist eine dreifache Frechheit. Denn erstens wurde der Gefangene nicht im Vorfeld über die Kosten informiert. Weiterhin wird so, wie der ex-Gefangene in seiner Petition selbst feststellt, die Zweiklassengesellschaft im Strafvollzug ausgebaut, da kostenaufwändige Gutachten zwecks vorzeitiger Haftentlassung so zu einem Luxusgut für reiche Gefangene werden. Und drittens stellt sich die Frage, wie jemand, der heute als Maler und Lackierer zum branchenüblichen Lohn arbeitet, diese Geld eigentlich bezahlen soll.
Als Solidaritätsgruppe Jena der Gefangenen-Gewerkschaft unterstützen wir den ex-Gefangenen und protestieren dagegen, wie der Staat die inhaftierten und entlassenen Arbeiter_innen auch über solche schikanösen Rechnung ausnimmt.
GG/BO-Soligruppe Jena
23. April 2018