Bundessozialgericht gibt Gefangenem Recht: Bundesagentur für Arbeit muss nachzahlen

Wie bereits berichtet haben wir als Soligruppe Jena der Gefangenen-Gewerkschaft einen inhaftierten Kollegen in seiner Klage gegen die Bundesagentur für Arbeit unterstützt. Dazu haben wir am 2. September auch eine Kundgebung vorm Jenaer Arbeitsamt durchgeführt.

Am 12. September begleiteten wir unseren Kollegen zum Bundessozialgericht nach Kassel. Er forderte von der Bundesagentur für Arbeit, ihm ALG I nachzuzahlen. Diese hatte ihm 2012 bei der Berechnung der Anwartschaft auf ALG I die arbeitsfreien Samstage, Sonntage und Feiertage abgezogen, sodass sein Antrag auf ALG I trotz erfüllter Anwartschaft abgelehnt wurde.

Das Bundessozialgericht entschied nach halbstündiger Verhandlung und geheimer Beratung zugunsten unseres Kollegen. Es erklärte die Praxis der Bundesagentur für Arbeit, den inhaftierten Arbeiter_innen die Wochenenden und Feiertage bei der Bemessung der Anwartschaft auf ALG I nicht anzurechnen, für rechtswidrig. Dabei betonte es das Prinzip, die inhaftierten und nicht-inhaftierten Arbeiter_innen möglichst gleichzustellen.

Interessanterweise wurde die im Februar 2012 eingeführte diskriminierende Praxis der Bundesagentur für Arbeit zum 1. August 2016 durch eine Gesetzesänderung im Bundestag abgeschafft. Seitdem werden Ex-Gefangene und andere Arbeiter_innen bei der Berechnung der Anwartschaft auf ALG I gleichbehandelt. Ein Zusammenhang zwischen der von unserem Kollegen im April 2016 in zweiter Instanz vorm Landessozialgericht in Erfurt gewonnen Klage und der Gesetzänderung scheint durchaus möglich. Das zeigt, dass der Widerstand der Gefangenen gegen ihre gesellschaftliche und institutionelle Diskriminierung Erfolge bringen kann!

Das schriftliche Urteil steht noch aus. Anschließend werden wir versuchen, möglichst viele Ex-Gefangene zu erreichen, die im Zeitraum von 2012 bis 2016 unrechtmäßig von der Bundesagentur für Arbeit diskriminiert wurden. Über einen Überprüfungsantrag können sie so das ihnen vorenthaltene ALG I nachfordern.

Jena, 16. September 2017

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  • Als Solidaritätsgruppe der Gefangenengewerkschaft/Bundesweite Organiation (GG/BO) in Jena unterstützen wir inhaftierte Arbeiter:innen und Gewerkschafter:innen und staatlich Verfolgte in verschiedenen Haftanstalten, vor allem in Thüringen und Sachsen. Andere Soli-Gruppen gibt es in Leipzig und Köln.