Seit vielen Monaten, seit Juni 2018 auch gemeinsam mit der Jenaer Solidaritätsgruppe der Gefangenen-Gewerkschaft, streitet eine Gefangene und Gefangenen-Gewerkschafterin der JVA Chemnitz um Haftunterbrechung zwecks Therapie. Mehrere ärztliche Gutachten bescheinigen ihr eine Agoraphobie mit Panikstörung.
Diese Tage wurde ihr Antrag auf Haftunterbrechung vom zuständigen Richter abgelehnt. In der Urteilsbegründung wird nicht auf die zahlreichen Gutachten und die nachgewiesene Haftuntauglichkeit eingegangen. Außerdem gab es bei der Gefangenen eine Zellenrazzia, da sich sich dahingehend geäußert hätte, dass sie langsam genug davon habe. Dabei wurden Notizen konfisziert, die sie während Panikattacken geschrieben hatte, u.a. dass „es aufhören soll“, gemeint ist mit „es“ nicht ihr Leben, sondern die ganze Situation, die Angst und die Panikstörung. Die Beamten haben ihr deswegen akute Suizidalität unterstellt und sie in den besonders gesicherten Haftraum (BGH), umgangssprachlich auch Bunker genannt, gesteckt. Es handelt sich damit um eine kahle Zelle, totale Isolation und Entzug jeglicher persönlicher Gegenstände und Materialien. Angeblich soll der Bunker dem Selbstschutz dienen. Nach einem Tag wurde die Gefangene schließlich entlassen. Die Erfahrung im Bunker hat sie als extrem verstörend beschrieben.
Als Solidaritätsgruppe Jena verurteilen wir diese Maßnahmen gegen eine psychisch kranke und gewerkschaftlich aktive Gefangene. Je nach Motiv können wir diese nur als Quälerei psychisch erkrankter Gefangener oder als Schikane politisch engagierter Gefangener werten.